european consumer centre italy
Via G. M. Lancisi, 31
00161  Roma - ITALIA
Tel. 06 44238090 - 06 44290734
Fax. 06 44118348

Dienste am Verbraucher

 

-           Information und Erziehung zum bewussten Konsum

Eine der Hauptaufgaben des EVZ Italien besteht darin, den italienischen Verbrauchern Informationen zur Gesetzgebung in Bezug auf den Schutz des Verbrauchers im europäischen Markt zu geben. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die EU-Normengebung und dessen Anwendung auf nationaler Ebenen gelegt. Für das EVZ steht die Information des Bürgers an erster Stelle. Denn: ein gut informierter Verbraucher kann seine Rechte immer dort geltend machen, wo sie gebraucht werden.

Gleichzeitig erleichtert das Wissen um die Gepflogenheiten und Normen der einzelnen europäischen Staaten das Leben, Reisen und Kaufen im Ausland.

Ein informierter Bürger findet sich ganz einfach besser im Ausland zurecht.

 

Das Europäische Verbraucherzentrum hilft Dir, Deine Rechte zu kennen und sie geltend zu machen

 

-           Individuelle Beratung und Hilfestellung

Das EVZ bietet individuelle Verbraucherberatung : jeder einzelne Fall wird im Hinblick auf die Gesetzeslage und die vorherrschende Rechtssprechung untersucht und von Experten und Anwälten betreut. Je nach Beurteilung des Streitfalles werden die Forderungen des Konsumenten im Bedarfsfall neu formuliert und der Gesetzeslage und dem Umstand, dass es sich um außergerichtliche Forderungen handelt, angepasst. Es wird dabei sowohl juristischer als auch sprachlicher Beistand geleistet: alle wesentlichen Dokumente werden übersetzt.

Nachdem der Verbraucher über den möglichen Fortgang seines Anliegens informiert und sein Konsens zur Kontaktaufnahme mit der Gegenseite eingeholt worden ist, wird das EVZ in der Sache tätig. Das Ziel unseres Zentrums ist es die Gegenseite mit Hilfe des jeweiligen Partner-EVZs zu kontaktieren um so zu einem zufriedenstellenden Ergebnis in der Angelegenheit zu gelangen.

 

Das Europäische Verbraucherzentrum setzt sich mit der Firma auseinander, macht Deinen Standpunkt klar und versucht Deine Forderung durchzusetzen.

 

-           Hilfe bei grenzüberschreitenden Beschwerden:

Die Besonderheit der grenzüberschreitenden Beschwerde liegt in der Tatsache, dass der Verbraucher in einem anderen Staat als dem der Gegenseite ansässig ist und demnach auf internationaler Ebene tätig werden muss, um seinen Standpunkt klar zu machen. Dabei muss er je nach Einzelfall das Recht seines oder jenes der anderen Partei anwenden.

Dabei kann die Hilfe des EVZ von Nutzen sein, um die räumliche Distanz, sowie juristische und sprachliche Hürden aus dem Weg zu räumen: und eben dank des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren (bisher 25) wird der Kontakt zwischen Verbraucher und Konsumenten erleichtert. Jeglicher Beistand von Seiten des EVZ ist unentgeltlich: sämtliche Telefon-Fax und Postspesen werden demnach vollständig vom jeweiligen Zentrum getragen.

 

Das Europäische Verbraucherzentrum unterstützt Dich in Deiner grenzüberschreitenden Beschwerde, es hilft Dir bei der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite und erleichtert Dir die Korrespondenz mit derselben.

 

-           Hilfe bei Versuchen außergerichtlicher Streitbeilegung:

Das EVZ unterstützt den Verbraucher bei grenzüberschreitenden Streitfällen und verweist ihn, sollte es durch Einschreiten desselben nicht gelingen eine zufriedenstellende Lösung herbeizuführen, auf außergerichtliche Schlichtungsorgane. So gehört es auch zu einer der Hauptaufgaben des EVZ den Bürger die Vorteile dieser Alternative Dispute Resolution (ADR), der außergerichtlichen Streitbeilegung, näher zu bringen.

ADR ist zwar noch nicht sehr bekannt und wird nur sehr selten in Anspruch genommen, ist aber in Verbraucherstreitigkeiten von großem Vorteil: geringe Kosten, kurze Dauer, kein Anwaltszwang sind lediglich einige dieser Vorteile; zudem kommt es zu einer „friedlichen“ Lösung, womit die Beziehung zwischen den Parteien nicht unumgänglich zerstört wird: all diese Vorteile lassen sich sehen!

 

Das EVZ ist bestrebt, den Konsumenten ausführlich über die nationalen außergerichtlichen Streitschlichtungsmöglichkeiten, die grenzüberschreitend eingesetzt werden können und den Empfehlungen Nr. 98/257/EU sowie 2001/310/EU gemäß bei der Europäischen Kommission notifiziert worden sind, in Kenntnis zu setzen.

 Dabei macht das Zentrum das je nach Geltungsbereich, territorialer Zuständigkeit und anderen Kriterien kompetente ADR ausfindig, übermittelt diesem die nötige Dokumentation, holt die Zustimmung des Verbrauchers zum außergerichtlichen Streitschlichtungsversuch ein und betreut und informiert den Verbraucher während des gesamten Verfahrens.

 

Das Europäische Verbraucherzentrum verweist Deine Beschwerde an ein außergerichtliches Streitschlichtungsorgan und fördert die Inanspruchnahme der außergerichtlichen Streitbeilegung auf europäischer Ebene.

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